Jeder zweite Beschäftigte steht unter starkem Zeit- und Leistungsdruck. Ein beständiger Anstieg an Fehlzeiten Beschäftigter aufgrund psychischer Erkrankungen im Arbeitsleben ist die Folge. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen daher auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit erforderlich sind. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (ArbSchG).
Ablauf/Inhalt
Erfassung objektiver psychischer Gefährdungspotenziale in der Arbeit (Belastungen) und deren Abbau sowie Stärkung der Ressourcen mit folgendem Ablauf:
Ablauf in Anlehnung an die Empfehlung der "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie" (GDA) im Arbeitsprogramm Psyche unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ihr Nutzen
Referenzen
Auf Basis vielfältiger erfolgreicher Referenzprojekte für Auftraggeber aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung ist die METOP GmbH in der Lage, Sie in strukturierter, ökonomischer und nachhaltiger Form bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu begleiten.
Legitimation
Die METOP GmbH unterstützt Sie auf Empfehlung des Landesamts für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Arbeitsschutz.
Beratung/Kontakt
Silke Schröder und Marcel Förster freuen sich auf Ihre Anfragen.
Tel.: +49 (0) 391 54486-253
E-Mail: silke.schroeder@metop.de